Rechtliche Anforderungen

In den folgenden Kapiteln wird der Zusammenhang zwischen Richtlinien, Gesetzen und Verordnungen zum Thema Maschinensicherheit beschrieben. Ziel dieser Darstellung ist es, die Anforderungsquellen für Hersteller von Maschinen und Betreiber abzubilden.

Aufbau

Die folgende Übersicht ist eine Gegenüberstellung der rechtlichen Anforderungen einerseits für den Hersteller neuer Maschinen und andererseits für den Betreiber in Verkehr gebrachter Maschinen. Ziel der Gegenüberstellung ist die übersichtliche Verdeutlichung struktureller Abhängigkeiten der rechtlichen Anforderungen.

Aufbau

Europäische Richtlinien

EU – Richtlinien werden nach dem neuen Konzept (New Approach und New Legislative Framework - NLF) von den europäischen Normungsorganisationen Europäisches Komitee für Normung - CEN, Europäisches Komitee für elektrotechnische Normung – CENELEC, bzw. Europäisches Institut für Telekommunikationsnormen - ESTI in Form europäischer Normen erarbeitet. Das neue Konzept sieht vor, dass die Richtlinien für z. B. Maschinen Grundlegende Sicherheits- und Gesundheits-anforderungen auf den Stand der Technik vorgeben.

Richtlinien sind in ihren Anforderungen verbindlich und müssen von den Mitgliedsländern innerhalb einer gesetzten Frist in nationales Recht übernommen werden, vgl. Richtlinie 2006/42/EG. In Deutschland geschieht dies in Form von Gesetzen und Verordnungen. Für die Maschinen- und Arbeitssicherheit sind die Richtlinien aus der folgenden Abb. 3.4 relevant.

2001/95/EG
Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit. Ziel ist die Einhaltung der Sicherheit von in Verkehr gebrachten Produkten.

2006/42/EG
Richtlinie über das Inverkehrbringen von Maschinen, Ende der Übergangsfrist und gültig seit 29.12.2009. Durch diese Richtlinie sollen Herausforderungen beim innereuropäischen Maschinenhandel abgebaut werden. Das europäisch harmonisierte Recht verdrängt damit die einzelstaatlichen, nationalen Regelungen zum Inverkehrbringen von Maschinen.

Vorgänger waren die Richtlinien 89/392/EWG und 98/37/EG. Die Richtlinie 89/392/EWG wurde 1989 vom Europäischen Rat verabschiedet. Sie trat am 1.1.1993 mit einer zweijährigen Übergangsfrist in Kraft und war damit ab dem 1.1.1995 verbindlich anzuwenden. Die Richtlinie 98/37/EG wurde am 22.06.1998 verabschiedet und wurde am 29.12.2009 außer Kraft gesetzt. Die alten Richtlinien dienen nur noch zur Beurteilung der Richtlinienkonformität von gebrauchten Maschinen.

89/391/EWG
Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer bei der Arbeit Ziel dieser Richtlinie ist die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz.

91/383/EWG
Richtlinie zur Ergänzung der Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern mit befristetem Arbeitsverhältnis oder Leiharbeitsverhältnis. Ziel dieser Richtlinie ist es sicherzustellen, dass Arbeitnehmer mit einem Arbeitsverhältnis im Hinblick auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz das gleiche Schutzniveau wie die anderen Arbeitnehmer des entleihenden Unternehmens und/oder der entleihenden Einrichtung genießen.

2009/104/EG
Richtlinie über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln und Maschinen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit. Diese Richtlinie legt Mindestvorschriften in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung von Arbeitsmitteln und Maschinen durch Arbeitnehmer bei der Arbeit fest.
EU-Richtlinien

Nationale Gesetze

ProdSG - Produktsicherheitsgesetz
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt. Dieses Gesetz gilt, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.

ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz
Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes des Bedienungs-personals bei der Arbeit. Dieses Gesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz des Bedienungspersonals bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern.
Nationale Gesetze

Nationale Verordnungen

Verordnungen sind von der Regierung oder einer Verwaltungsbehörde erlassene Vorschriften oder Anordnungen. Diese bilden für allgemeingültige Gesetzte, wie z. B. für das ProdSG, zusammen mit weiteren Verordnungen die Konkretisierung. Ebenso wie bei den Gesetzen werden die oben genannten Richtlinien durch Verordnungen in nationales Recht überführt.

9. ProdSV – Maschinenverordnung
Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz. Diese Verordnung gilt für die Bereitstellung auf dem Markt und die Inbetriebnahme von neuen Produkten. Neue Produkte in diesem Zusammenhang sind Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte, abnehmbare Gelenkwellen und unvollständige Maschinen.

BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung
Verordnung für die Verwendung von Arbeitsmitteln. Ziel dieser Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln zu gewährleisten. Dies soll insbesondere erreicht werden durch die Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung, die für den vorgesehenen Verwendungszweck geeignete Gestaltung von Arbeits- und Fertigungsverfahren sowie die Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten.
Nationale Verordnungen

Konkretisierung der Richtlinien und Verordnungen

Konkretisiert werden die Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG durch harmonisierte Normen. Anforderungen aus der BetrSichV werden durch das Regelwerk der DGUV und Technische Regeln zur Betriebssicherheit konkretisiert. Folgende Abb. 3.7 soll den Zusammenhang verdeutlichen.


Konkretisierung

Harmonisierte Normen

Harmonisierte Normen sind europäische Normen z. B. für Maschinen. Sie werden, wie auch die Richtlinien, durch die Organisationen CEN, CENELEC und ETSI im Auftrag der Europäischen Kommission erarbeitet.

 Die Harmonisierung von Normen wird im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gegeben. Dieses ist die maßgebliche Quelle für EU-Recht. Das Amtsblatt der Europäischen Union ist die Ausgabe, die an allen Werktagen in allen Amtssprachen der Europäischen Union unter www.Europa.eu erscheint. In Deutschland wird dies im Bundesanzeiger bekannt gegeben.

Nach DIN EN ISO 12100 werden Normen in vier Gruppen eingeteilt. Die Anzahl der Normen erhöht sich mit der Vertiefung von Grundnormen zu spezifischen Maschinennormen. Die folgende Abb. 3.8 soll dies verdeutlichen.

Harmonisierte Nomren

DGUV-V – Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung

Das Regelwerk unterstützt die gesetzliche Unfallversicherung, Betriebe und Beschäftigte darin, Arbeitsplätze gesund und sicher zu gestalten. Die gesetzlichen Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht das Regelwerk. Die DGUV-V besitzen hierdurch Gesetzescharakter, sind rechtsverbindlich und es können auf Verstöße Bußgelder verhängt werden. Die Regeln, Informationen und Grundsätze konkretisieren die Vorschriften.

Das Regelwerk der DGUV ist in folgende Kategorien eingeteilt:

A. DGUV-V – Vorschrift der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung

B. DGUV-R – Regeln der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung

C. DGUV-I – Information der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung

D. DGUV-G – Grundsatz der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung

Das Vorschriften- und Regelwerk wird von den Fachbereichen und Sachgebieten der DGUV entwickelt und unter www.DGUV.de bekannt gegeben.
DGUV

TRBS – Technische Regeln für Betriebssicherheit

Technische Regeln für Betriebssicherheit – TRBS geben dem Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene entsprechende Regeln und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Maschinen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Bundesarbeitsblatt bekannt gemacht. Die Technischen Regeln – TR konkretisieren die BetrSichV hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Die Umsetzung dieser Regeln löst nach TRBS 1001 eine Vermutungswirkung aus.

 TRBS sind in folgende Kategorien eingeteilt:

1000er Reihe – Allgemeine Regeln
2000er Reihe – Gefährdungsbezogene Regeln
3000er Reihe – Spezifische Regeln
TRBS

Anforderungen an Hersteller und Betreiber

Rechtliche Anforderungen an Hersteller von neuen Maschinen
Sicherheitstechnische Anforderungen für Hersteller leiten sich aus den Anforderungsquellen: Grundlegende Anforderungen der Richtlinie 2006/42/EG Anhang I und harmonisierter Normen ab.

Rechtliche Anforderungen an Betreiber von gebrauchten Maschinen
Sicherheitstechnische Anforderungen für Betreiber leiten sich aus den Mindestvorschriften für Maschinen gemäß Anhang I der BetrSichV und die Mindestvorschriften des Regelwerkes der DGUV und Technischen Regeln zur Betriebssicherheit ab.
Anforderungsquellen

Gesamtübersicht rechtliche Anforderungen

Aus diesem strukturellen Zusammenhang rechtlicher Anforderungen und Ableitung der jeweiligen sicherheitstechnischen Anforderungen für Hersteller von Maschinen und Betreiber werden auf den folgenden Seiten spezifische Interpretationen dargestellt.
Übersicht
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